Unterlassungsaufforderung zum Schutz der Rechte von Go4Diamond (G4D)
Ansprechpartner
Inhaber: Rainer Stretz
Ansprechpartnerin: Pamela Stretz-Weber
Administrator: Oliver Döll
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die oben genannten Ansprechpartner.
Unterlassung
Hiermit werden alle Personen, Unternehmen, Gruppen, Vereine, Betreiber von Webseiten, Social-Media-Kanälen, Videoportalen, Messenger-Gruppen, Foren und sonstigen Veröffentlichungsplattformen aufgefordert, die Bezeichnungen „Go4Diamond“, „G4D“ oder ähnliche verwechslungsfähige Bezeichnungen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu verwenden.
Dies gilt insbesondere für:
- YouTube
- TikTok
- X (ehemals Twitter)
- Threads
- Snapchat
- Telegram
- WhatsApp-Kanäle
- Discord
- Twitch
- Tumblr
- Mastodon
- Bluesky
- Dailymotion
- Vimeo
- Rumble
- Webseiten
- Blogs
- Foren
- Domains
- Podcasts
- Streaming-Plattformen
- KI-Plattformen
- Messenger-Dienste
- Online-Marktplätze
- Druckmedien
- Werbematerialien
sowie auf allen weiteren gegenwärtigen und zukünftigen digitalen oder analogen Veröffentlichungsplattformen.
Verwendung von Namen, Logos und Inhalten
Untersagt ist insbesondere die Nutzung von:
- Go4Diamond
- G4D
- Logos
- Grafiken
- Designs
- Bildern
- Fotografien
- Videos
- Audiodateien
- Werbetexten
- Präsentationen
- Schulungsunterlagen
- Markenkennzeichen
- Unternehmenskennzeichen
ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rechteinhaber.
Frist
Alle betroffenen Inhalte sind bis spätestens 01.07.2026 vollständig zu entfernen.
Rechtliche Hinweise
Die unberechtigte Nutzung von Unternehmenskennzeichen, Marken, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen geschützten Inhalten kann Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche nach sich ziehen.
Gegebenenfalls können rechtliche Schritte nach den einschlägigen Vorschriften des:
- Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
- Markengesetzes (MarkenG)
- Urheberrechtsgesetzes (UrhG)
- Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Strafgesetzbuches (StGB)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
geprüft und eingeleitet werden.
Die Bewertung möglicher Rechtsverletzungen sowie die Entscheidung über zivil- oder strafrechtliche Maßnahmen obliegt ausschließlich den zuständigen Gerichten und Behörden.
Vorbehalt weiterer Maßnahmen
Bei fortgesetzten oder wiederholten Verstößen behält sich Go4Diamond ausdrücklich vor, geeignete rechtliche Schritte zur Wahrung seiner Rechte einzuleiten.


